MdL Thomas Reusch-Frey: „Luthers Thesenanschlag hat nicht nur die Reformation eingeleitet, sondern auch die Geschichte in ganz Europa mitgeprägt. Der 500. Jahrestag dieses historischen Ereignisses verdient es, als arbeitsfreier Feiertag begangen zu werden“

Der Reformationstag im Jahr 2017 wird auch in Baden-Württemberg ein einmaliger arbeitsfreier Feiertag sein. Anlass ist der 500. Jahrestag des Thesenanschlags von Martin Luther an der Schlosskirche in Wittenberg. Die grün-rote Landesregierung macht sich damit einen Vorschlag des SPD-Landtagsabgeordneten Thomas Reusch-Frey zu eigen. In ihrer Antwort auf seinen diesbezüglichen Parlamentsantrag kündigt die Landesregierung eine entsprechende Änderung des Feiertagsgesetzes an.

„Luthers Thesenanschlag hat nicht nur die Reformation eingeleitet, sondern auch die Geschichte in ganz Europa mitgeprägt. Der 500. Jahrestag dieses historischen Ereignisses verdient es, als arbeitsfreier Feiertag begangen zu werden“, freute sich Reusch-Frey über die Entscheidung der Landesregierung. In ihrer Stellungnahme heißt es: „Auch in Baden-Württemberg ist das politische, kulturelle und gesellschaftliche Leben bis heute durch die Wirkungen der Reformation geprägt. Angesichts dieser gesellschafts- und kulturprägenden Bedeutung für unser Land unterstützt die Landesregierung das Anliegen, aus Anlass des 500. Jubiläums der Reformation den Reformationstag am 31. Oktober 2017 einmalig zu einem gesetzlichen Feiertag zu erheben.“ Dies sei auch die Haltung der Konferenz der Länderchefs, die sich für einen bundesweiten Feiertag ausgesprochen hätten.

„Wenn das geänderte Gesetz Gültigkeit erlangt, haben nicht nur alle Schüler und Auszubildende, sondern auch alle Beschäftigte einen freien Tag. Alle können diesen Tag feierlich begehen und hoffentlich tun das nicht nur die Protestanten“, sagte Reusch-Frey, der selbst evangelischer Theologe und Pfarrer ist. Er erhofft sich an diesem Tag „ein großes ökumenisches Fest am Ort der Reformation, vielleicht mit dem neuen Papst“. Reusch-Frey sieht die Chance für einen kräftigen Schub nach vorn im Miteinander von evangelischer und katholischer Kirche.

In ihrer Stellungnahme macht die Landesregierung deutlich, dass die Bestimmung eines Werktags bzw. eines bisherigen kirchlichen Feiertags zu einem gesetzlichen Feiertag zahlreiche Belange und rechtliche Aspekte berühre, beispielsweise die Entgeltfortzahlung bzw. die Besoldung, die Berufs- und Eigentumsfreiheit von Gewerbetreibenden und Unternehmen, die allgemeine Handlungsfreiheit, das Gleichbehandlungsgebot oder die weltanschaulich-religiöse Neutralität des Staates. Die Prüfung der einschlägigen Gesetze und die Abwägung der entscheidenden Belange hätten jedoch keine grundsätzlichen Einwände ergeben. Somit könne die Landesregierung das Gesetzgebungsverfahren für die Erhebung des Reformationstags 2017 zum einmaligen Feiertag in die Wege leiten.

Stuttgart, 8. März 2013
Martin Mendler
Pressesprecher