MdL Christoph Bayer: „Junge Leute müssen in unserer Gesellschaft früher verantwortlich mitreden und mitentscheiden können“

Zur Stärkung der Beteiligungsrechte Jugendlicher will die SPD-Landtagsfraktion das Wahlalter absenken. Ein jetzt eingebrachter Gesetzentwurf der SPD-Fraktion sieht vor, dass Jugendliche bei Kommunal- und Landtagswahlen schon mit 16 Jahren wählen dürfen. Der jugendpolitische Sprecher der Fraktion, Christoph Bayer, sagte, es müsse alles getan werden, damit junge Leute möglichst früh demokratische Prozesse kennen lernen und bei wichtigen Fragen auf Landes- und Kommunalebene auch mitentscheiden können.

Rechtlich sei die Absenkung des Wahlalters kein Problem, so Bayer. Andere Bundesländer hätten in den letzten Jahren bereits gute Erfahrungen mit einer Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre gemacht. In Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gelte bei Kommunalwahlen das aktive Wahlrecht längst auch für 16- und 17-Jährige. Es sei deshalb überhaupt nicht nachvollziehbar, warum die baden-württembergische Landesregierung nach wie vor am Wahlalter von 18 Jahren festhalte. „Wenn es der neue Ministerpräsident Oettinger mit seiner Ankündigung, Baden-Württemberg zum ´Kinderland´ machen zu wollen, ernst meint, muss er Jugendlichen auch mehr Beteilungsmöglichkeiten zugestehen“, so Christoph Bayer.

Unterstützung erhält die SPD-Fraktion bei ihrer Forderung nach Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre vom Bundesjugendring und den Landesjugendringen. Der Landesjugendring Baden-Württemberg fordere sogar eine Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre. Auch der renommierte Jugendforscher Klaus Hurrelmann plädiere als Verfasser der Shell-Jugendstudie für eine Absenkung des Wahlalters. Wesentliche Folge einer solchen Änderung des Wahlrechts sei, dass sich Parteien dann stärker um die Belange junger Menschen kümmern müssten.

Bayer: „Die Partizipationsmöglichkeiten von Jugendlichen in Baden-Württemberg müssen insgesamt verbindlicher gemacht und gesetzlich verankert werden. Genau das wollen wir mit unserem Gesetzentwurf erreichen.“

Neben der Absenkung des aktiven Wahlalters bei Kommunal- und Landtagswahlen sieht der Gesetzentwurf auch eine Änderung der Gemeindeordnung vor, um die Beteiligungsformen in den Kommunen verbindlicher zu machen. So sollen beispielsweise die Rechte von Jugendgemeinderäten in Baden-Württemberg ausgebaut und besser verankert werden.

Bayer: „Das ist schon lange eine berechtigte Forderung der Dachverbände der Jugendgemeinderäte und deshalb greifen wir dieses Anliegen in unserem Gesetzentwurf auf. Wir wollen sicherstellen, dass die ausgezeichnete Arbeit in den Jugendgemeinderäten eine noch größere kommunalpolitische Wirkung entfalten kann.“

Helmut Zorell
Pressesprecher